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ab-data Finanzwesen erhält erneute Zulassung von SAKD

Die SAKD hat der ab-data die erneute Zulassung für dessen Finanzwesen in Sachsen nach dem Katalog für Umsatzsteuer erteilt.
Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) hat ab-data die erneute Zulassung seiner Finanzsoftware bescheinigt. Nach der erfolgreichen Zertifizierung in Nordrhein-Westfalen durch die gpa ist dies damit bereits die zweite Zulassung für ein Bundesland in kürzester Zeit. Beide Bundesländer schreiben zwingend eine Prüfung für den Einsatz der Software vor. Beide Zulassungen bestätigen die Rechtskonformität und Zuverlässigkeit der geprüften Anwendungen. In Sachsen ist das Anwendungspaket nunmer mindestens bis zur nächsten Prüfung am 29.08.2028 zugelassen.
Die SAKD in Bischofswerda
Die 1994 gegründete Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) sieht sich selbst als „neutraler Mittler im Kommunikationsfluss zwischen Kommune und Land, Industrie und kommunalem Kunden.“ Als übergeordnetes Ziel aller Aktivitäten sieht sie laut eigener Aussage „die zukunftsweisende Optimierung des DV-Einsatzes in Sachsens Kommunen“.
Einer der Schwerpunkte bildet hierbei die Zertifizierung von Softwarelösungen. Dadurch entlastet die SAKD aktiv die Kommunen von der grundsätzlich beim jeweils Obersten Dienstherren liegenden Prüf- und Freigabepflicht. Mit der erfolgreichen Zertifizierung durch die SAKD darf die entsprechende Software in den säschischen Kommunen eingesetzt werden. Dies geschah nun zum wiederholten Male für das ab-data Web Finanzwesen.
Zertifizierung durch die SAKD
Die erneute Zertifizierung des ab-data Web Finanzwesens in Kombination mit dem E+S Rechnungswesen wurde durch den neuen Katalog zur Umsatzsteuer notwendig. Geprüft wurden die Versionen 3.1. für das ab-data WEb Finanzwesen sowie 7 für die E+S Anlagenbuchhaltung.
Mit der erfolgreichen Zertifizierung ist das Anwendungspaket gem. § 87 Abs. 2 SächsGemO laut Prüfbericht vom 22.08.2024 nun bis mindestens zum 29.08.2028 zugelassen. Demnach entspricht das o.g. Verfahren „den für sächsische Landkreise und Gemeinden geltenden rechtlichen Grundlagen“.
Infolge dessen stellt die Vertriebsabteilung von ab-data interessierten Verwaltungen die entsprechende Zulassungsurkunde bei Bedarf auf Nachfrage gerne zur Verfügung.