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ab-data unterstützt bei § 2b Umsatzsteuergesetz und X-Rechnung
Die Neuerungen zu § 2b Umsatzsteuergesetz und X-Rechnung stellen derzeit ein ganz eigenes Beschäftigungsprogramm für deutsche Kommunalverwaltungen dar. Um seine Kunden mit Konzepten, Lösungen und Beratung zielorientiert zu unterstützen, zog der Velberter Softwarespezialist ab-data in den letzten Wochen quer durch die Republik. Den vorläufigen Abschluss bildeten zwei je zweitägige Klausurtagungen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In den Mittelpunkt der Veranstaltungen stellte ab-data dabei rechtliche Grundlagen, praktische Beispielfälle und softwareseitige Unterstützungsleistungen.
Die Bedeutung von § 2b Umsatzsteuergesetz und X-Rechnung
Mit dem neu geschaffenen § 2b UStG übernimmt der deutsche Gesetzgeber europäische Normen in nationales Recht. Er führt damit zugleich einen weiter gefassten Unternehmerbegriff der öffentlichen Hand ein. Umsatzsteuerpflichtig sind demnach alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die selbständig und nachhaltig Einnahmen erzielen, sofern sie in einem Wettbewerb zu privaten Anbietern agieren. Die X-Rechnung wiederum verpflichtet Kommunen zur Annahme und Verarbeitung XML-basierter, elekronischer Rechnungen.
Beide Neuerungen sorgen bei der Umsetzung für viel Aufwand. In der Praxis sorgen beide Themengebiete für größeren Beratungsbedarf und auch geänderte Ablaufprozesse. Dies bedingt i.d.R. zugleich technologische und softwaretechnische Veränderungen. Auf diese sind viele, v.a. kleinere Verwaltungen nur bedingt vorbereitet.
ab-data unterstützt bei der Umsetzung von § 2b Umsatzsteuergesetz und X-Rechnung
Der Spezialist für digitale Finanzprozesse ab-data unterstützt seine Kunden aktiv bei der Umsetzung der neuen Herausforderungen § 2b Umsatzsteuergesetz und X-Rechnung. Dies geschieht einerseits in Form entsprechender Softwarelösungen, andererseits aber auch in Form diverser Beratungsleistungen.
Zu diesen gehörten in den letzten Wochen auch diverse Informationsveranstaltungen. Den Abschluss bildeten je zweitägige Klausurtagungen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die jeweils ausgebuchten Termine lieferten umfangreiches Hintergrundwissen und praktische Umsetzungsbeispiele. Im Mittelpunkt standen dabei die softwaretechnischen Erweiterungen der ab-data zur Umsetzung im Tagesgeschäft.
Kompetent begleitet wurden die Veranstaltungen durch Geschäftsführer und Steuerberater Christian Trost von der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Concunia. In diesem Zusammenhang stellte er z.B. einen digitalen Workflow zur Überprüfung einzelner umsatzsteuerpflichtiger Vorgänge vor.
Die Teilnehmer/-innen durften mit vielen neuen wertvollen Erkenntnissen zurück in ihre Verwaltungen zurückkehren.