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Erfolgreiche Zertifizierung durch gpaNRW
Die kommunale Finanzsoftware „ab-data Web Finanzwesen“ von ab-data ist erneut erfolreich von der gpaNRW zertifiziert worden. Die Software ist damit für den weiteren Einsatz in nordrhein-westfälischen Kommunen bis August 2029 zugelassen. Die erfolgreiche Zertifizierung einer Software stellt ein wichtiges Qualitätssiegel dar. Das Zertifikat akzeptieren auch viele Verwaltungen jenseits der Landesgrenzen. Das ab-data Web Finanzwesen ist das derzeitige Klassikverfahren aus dem Hause ab-data. Parallel dazu entwickelt ab-data derzeit seine neue Softwaregeneration VOIS|FIWE Finanzwesen.
Zertifizierung durch gpaNRW
Grundsätzlich liegt die Prüfpflicht und Freigabe für den Einsatz eines kommunalen Finanzwesens beim jeweiligen Obersten Dienstherren (m/w/d). Die Komplexität und der Aufwand für ein solches Projekt übersteigen jedoch regelmäßig die Möglichkeiten vieler Kommunen. Daher haben sich in Deutschland mehrere öffentlich-rechtliche-Prüfinstitutionen etabliert, die den Kommunen bei der Zertifizierung zur Seite stehen.
Die bedeutendsten Einrichtungen sind hierbei die SAKD, TÜV-IT sowie die Gemeindeprüfungsanstalten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Für Sachsen und Nordrhein-Westfalen bedarf es für den Einsatz entsprechender Software sogar zwingend der Zulassungsbescheinigung durch die gpa und SAKD.
Zulassungsbescheinigung für ab-data Finanzwesen
In Nordrhein-Westfalen, zugleich Unternehmenssitz von ab-data, besteht seit Anfang des Jahrzehnts die Pflicht zur Zertifizierung der Finanzwesenprogramme in Kommunen durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Dazu schreibt die gpaNRW: „Gemäß § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dürfen für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nur Fachprogramme verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) zugelassen sind“.
Im Rahmen der aktuellen Zulassung hat die gpaNRW dabei die einschlägigen Einzelkriterien aus Teil 1 der allgemeinen Anforderungen sowie Teil 2 der Fachanforderungen für doppisches Finanzwesen geprüft. Der konkreten Prüfungspflicht unterlagen dabei die Klassikverfahren Haushaltsplanung und -bewirtschaftung, Buchführung, Zahlungsabwicklung/Kasse, Forderungs- und Vollziehungsmanagement, Jahresabschluss und Bilanz sowie Anlangenbuchhaltung.
Die am 05.08.2024 ausgesprochene Zulassungsbescheinigung gilt für die Version des Klassikverfahrens ab-data Web Finanzwesen Version 3.1.x. bis August 2029.
Finanzwesen von ab-data
Mit der erneuerten Zulassungsbescheinigung bietet ab-data eine zuverlässige Perspektive für den weiteren Einsatz seines derzeitigen Klassikverfahrens. Dessen Einsatz plant das Unternehmen in den Kernverfahren bis Ende 2030. Support/Service und Weiterentwicklung erfolgen weiterhin mit konstanter Mannschaftsstärke.
Parallel dazu entwickelt das Velberter Unternehmen in einem eigenen Startup mit seinem VOIS|FIWE Finanzwesen eine neue Softwaregeneration. Dieses ist das exklusive Kernverfahren für die gleichnamige, deutschlandweit führende IT-Plattform VOIS. Erste Fachverfahren von VOIS|FIWE hat ab-data bereits erfolgreich im Markt eingeführt.