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„Pay-What-You-Want-Aktion“ für Oracle-Technologien

ab-data startet eine befristete „Pay-What-Yout-Want-Aktion“ für diverse Oracle-Technologie. Diese bietet u.a. eine sehr attraktive Lizenzierungsoption für Kommunen mit verwaltungsweit-ganzheitlicher VOIS-Strategie an.
MIt einer spektakulären Aktion „Pay-What-You-Want“ für diverse Oracle-Technologien startet der Velberter IT-Dienstleister ab-data in den Februar 2025. Die befristete Aktion erfordert ein schnelles Agieren für ein noch verfügbares Restkontingent an Lizenzrechten für Oracle-Datenbanken, Web- und BI-Server sowie einer spezifischen Datenbanklizenz für alle VOIS-Fachverfahren auf der gleichnamigen IT-Plattform. Interessierte Verwaltungen und Rechenzentren sollten daher bei Interesse zeitnah handeln…
„Pay-What-You-Want“ für Oracle-Technologien
Beim Preismodell „Pay-What-You-Want“ (zu deutsch: „Bezahle so viel wie du willst“) entscheiden die Kunden, ob und wie viel sie für ein Produkt zahlen. Das Velberter Softwareunternehmen ab-data bietet eine solche Aktion zum ersten Mal an. Möglich macht dies ein Restkontingent aus einem noch bis zum 25.02.2025 bestehenden Rahmenvertrag, den ab-data vor drei Jahren mit seinem Partner Oracle abschloss.
Die Aktion dürfte wohl auch einmalig bleiben. Denn der neue Rahmenvertrag zwischen Oracle und ab-data sieht wieder eine einzelfallbezogene Abrechnungsmethodik vor. Das nunmehr noch vorhandene Kontingent will ab-data mit seiner befristeten Aktion „Pay-What-You-Want“ für seine Kunden und Kundinnen nuztbar machen.
Welche Lizenzen können erworben werden?
Folgende Oracle-Technologien sind Bestandteil der „Pay-What-You-Want“-Aktion von ab-data:
- Oracle Database Enterprise Edition
- Oracle Webserver
- Web KomPASS (inkl. Oracle BI-Server)
- VOIS-Datenhaltung für die VOIS-Plattform und alle VOIS-Fachverfahren
Bei den angebotenen Lizenzen handelt es sich um sog. Embedded-Software-Lizenzen (ESL) für Oracle Produkte. Die Lizenzierung erfolgt auf Basis nutzer- und hardwareunabhängiger Einwohnerklassenlizenzen. Diese gelten sowohl für den autonomen On-Premise-Betrieb als auch den Rechenzentrumsbetrieb. Sie können sowohl von Kommunen als auch von Betreibern (Rechenzentren) erworben werden. Der Nutzung von ESL-Lizenzen erfordert in der Regel die komplementäre Inanspruchnahme entsprechender Remote-Services zur Administration dieser Lizenzen durch ab-data, sofern dies nicht ein Betreiber (Rechenzentrum) übernimmt.
Wofür können Lizenzen beispielhaft eingesetzt werden?
- Neulizenzierungen, z.B. für den verwaltungsweiten Betrieb aller Fachverfahren in der VOIS-Plattformwelt: z.B. für VOIS|FIWE Finanzwesen, VOIS|GESO Gewerbewesen, VOIS|MESO Meldewesen, VOIS|GEKA Gebührenkasse, VOIS|FSW Führerscheinwesen oder VOIS|TEVIS Terminverwaltung…
- Neu- oder Erweiterungslizenzen, z.B. für den Klassikbetrieb des ab-data Web Finanzwesens
- Umlizenzierungen (z.B. Umstieg von Full Use- oder ASFU- auf ESL-Lizenzmodell)
- Aufbau redundanter Sicherungs- und Lastverteilungssysteme
- Aufbau und Betrieb paralleler Testumgebungen (z.B. auch für Aufbau einer verwaltungsweiten Umsetzung des neuen UTF-8-Zeichenformats)
Wie können Lizenzrechte aus dem Restkontigent erworben werden?
- Interessierte bieten unverbindlich bis spätestens 12.02.2025, 12 Uhr, für eines der im Kontingent befindlichen Produkte eine Bestellmenge x zum Nettolizenzpreis größer Null inkl. Angabe des gewünschten Betriebs-/Wartungs-/Remoteservice-Termins (spätestens 30.09.2025!) an.
- ab-data prüft im Anschluss bis spätestens 14.02.2025, 10 Uhr, die eigegangenen Angebote auf ihre Attraktivität wie z.B. Gebotshöhe, Lizenzvolumen, Schnelligkeit des Angebotes, Betriebstermin oder Kundentreue.
- Bei Interesse von ab-data erhalten die Bietenden dann bis zum 21.02.2025, 10 Uhr, ein befristetes Angebot für Lizenz/Wartung/Remote-Service, das bei Gefallen verbindlich innerhalb dieser Frist angenommen werden kann. Über die Verfügbarkeit entscheidet dabei im Zweifel der Eingang der Bestellung. Mit Auftragsbestätigung durch ab-data erfolgt die Sicherung der Restkontingente.
Was ist sonst zu beachten?
- Die entsprechenden Listenpreise stellt der Vertrieb der ab-data bei Bedarf nach entsprechender Nachricht an vertrieb@ab-data.de zur Verfügung. Für diese Lizenzen kann dann der gewünschte Preisvorschlag unterbreitet werden.
- Das „Pay-What-You-Want“ gilt nicht für Wartungs- und Remote-Verträge; hier gelten die Standard-Listenpreise.
- Es gibt keinen Anspruch auf eine automatische Bezuschlagung des zunächst unverbindlichen Preisvorschlags.
Angesichts des begrenzten Restkontingents empfiehlt ab-data deshalb ein möglichst schnelles Agieren gemäß des Mottos „Der frühe Vogel fängt den Wurm“…