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2. August 2021

SAKD zertifiziert ab-data Web Finanzwesen

Das ab-data Finanzwesen ist erneut erfolgreich durch die SAKD in Sachsen zertifiziert worden.

Die SAKD hat der Finanzsoftware der ab-data erneut das Gütesiegel der Zertifizierung ausgesprochen.

Gemäß § 87 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung „dürfen für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kassengeschäfte nur Fachprogramme verwendet werden, die von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung zugelassen sind“. Diese hoheitliche Aufgabe wird von dem Bereich Verfahrensprüfung der SAKD wahrgenommen. Seit Bestehen dieser Prüfungsanforderung in Sachsen wurde das Finanzwesen des Velberter Softwarespezialisten ab-data regelmäßig von der Sächsischen Anstalt zertifiziert – zunächst kameral und zuletzt doppisch. Die jüngste Zertifizierung erfolgte im Juli 2021. Sie gilt für die nächsten vier Jahre.

Zertifizierung durch SAKD

Die Bundesländer Sachsen und neuerdings auch Nordrhein-Westfalen schreiben für den Einsatz einer kommunalen Finanzsoftware eine vorherige Zertifizierung vor. Für die landesspezifische Durchführung verantwortlich sind die SAKD für Sachsen bzw. die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) für NRW. Für die meisten übrigen Bundesländer bietet die TÜV-IT optional weitgehend standardisierte Zertifizierungen an.

Der Velberter Softwarespezialist für kommunales Finanzwesen ab-data legt traditionell sehr hohen Wert auf die Zertifizierung seiner Verfahren. Für alle durch die verschiedenen Prüfinstitutionen prüfbaren Bundesländer ist das ab-data Finanzwesen daher zertifiziert. Das gilt nun auch zum wiederholten Mal für das Bundesland Sachsen: Hier hat die SAKD das ab-data Web Finanzwesen für weitere vier Jahre zertifiziert.

Die erneute Prüfung war für alle Verfahrenshersteller vorfristig fällig geworden, weil sich im Bereich der Anlagenbuchhaltung einige grundlegende, gesetztliche Anforderungen geändert hatten.

Zulassungsurkunde durch SAKD

Mit Zulassungsnummer A20-097-2107 (siehe Link) bestätigt die SAKD der ab-data, dass das Programm ab-data Web Finanzwesen (doppisch) inkl. seiner Anlagenbuchhaltung für den Einsatz innerhalb des Freistaates Sachsen nach § 87 Abs. 2 SächsGemO zugelassen ist. Das Programm entspricht den geltenden rechtlichen Grundlagen. Das Finanzwesen der ab-data ist somit bis mindestens zum 22.07.2025 für den Einsatz in sächsischen Landkreisen und Gemeinden einsetzbar.

Den Prüfbereich Steuern/Abgaben hat die SAKD neu strukturiert: Eine diesbezügliche Prüfungspflicht für diesen Fachbereich entfällt daher zukünftig für die Anbieter und Kommunen in Sachsen. Bisher war auch hier ab-data regelmäßig zertifiziert.

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