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8. Juni 2020

Umsetzungskonzept für Mehrwertsteuersenkung

ab-data erarbeitet Konzept zur Umsetzung der geplanten Mehrwertsteuersenkung.

Der Velberter Finanzsoftwarespezialist ab-data erarbeitet Konzept zur Umsetzung der geplanten Mehrwertsteuersenkung.

Die Bundesregierung will spätestens bis zum 12. Juni diesen Jahres ihr „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“ im Kabinett beschließen. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht u.a. eine Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent für den ermäßigten Steuersatz in der Zeit von Juli bis Dezember 2020 vor. Für die Wirtschaft bringt diese Änderung einen hohen administrativen Aufwand mit sich. Der Softwarespezialist ab-data ist direkt doppelt betroffen. Die Mehrwertsteuersenkung betrifft nicht nur die eigenen Kunden-, Partner und Lieferantenbeziehungen, sondern auch die eigenentwickelte ERP-Software ab-data Web Finanzwesen. Trotz der noch nicht vollzogenen Verabschiedung des Gesetzes hat das Unternehmen bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorhabens mit einer Konzeptentwicklung zur Umsetzung begonnen.

Ziele der Mehrwertsteuersenkung

Das neue, große Steuergesetz der Bundesregierung dient laut Bundesregierung der Bekämpfung der Coronakrise. Es umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Konjunkturbelebung in Folge des coronabedingten Zusammenbruchs der Wirtschaft. Die Absenkung des derzeitigen Mehrwertsteuersatzes auf den bis Ende 2006 geltenden Regelsatz von 16 Prozent zielt dabei auf eine Stimulierung der Nachfrage ab. Dies gilt auch für den ermäßigten Steuersatz, der von 7 auf 5 Prozent fallen soll. Einzelne Güter wie Tabakprodukte werden voraussichtlich von der für die zweite Jahreshälfte vorgesehenen Maßnahme ausgenommen.

Bei aller guten Absicht – als kritisch erweist sich jedoch der bürokratische Aufwand des Vorhabens. Jahresrechnungen mit Lieferanten, Kunden und Partnern müssen im Zuge der unterjährigen Umstellung sehr kurzfristig korrigiert werden. Ökonomen haben zudem Bedenken, ob die Maßnahme den gewünschten Effekt erzielt. Sie befürchten u.a. mögliche Mitnahmeeffekte von Unternehmen. Denn Steuersenkungen müssen nicht zwangsläufig auch zu den gewünschten, nachfragesteigernden Preissenkungen führen…

Konzept der ab-data zur Mehrwertsteuersenkung

Der Velberter Softwarespezialist ab-data ist von der geplanten Mehrwertsteuersenkung in zweifacher Hinsicht betroffen. Zum einen müssen bestehende Rechnungen für laufende Leistungen wie Wartung und Pflege korrigiert werden. Hierzu plant das Unternehmen nach Verabschiedung des Gesetzes eine Gutschriftenaktion für Kunden, Lieferanten und Partner.

Zum anderen ist das Unternehmen kurzfristig aufgerufen, praktikable Lösungen für die eigene Finanzsoftware ab-data Web Finanzwesen zu entwickeln. Dazu erarbeitet der Softwarespezialist bereits auf Basis der derzeitigen Gesetzesvorlage bzw. in Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden diverse Umsetzungskonzepte mit mehreren Möglichkeiten. Nach der zu erwartenden Verabschiedung des Gesetzes werden die Kunden zeitnah über konkrete Konzepte und Lösungen der ab-data informiert.

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